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Angebot · im Auftrag von Gerichten und KESB

Familienpsychologische Gutachten

Neutral, wissenschaftlich fundiert und am Kindeswohl orientiert.

In familienrechtlichen Verfahren geht es häufig um weitreichende Entscheidungen für Kinder und ihre Familien. Wenn Fragen zur Erziehungsfähigkeit, zur Betreuung, zum Lebensmittelpunkt oder zum persönlichen Verkehr im Raum stehen und der Sachverhalt einer vertieften fachlichen Einschätzung bedarf, kann ein familienpsychologisches Gutachten eine fundierte Grundlage für gerichtliche oder behördliche Entscheidungen schaffen.

Wir erstellen familienpsychologische Gutachten im Auftrag von Gerichten und KESB. Dabei arbeiten wir ergebnisoffen, wissenschaftlich fundiert und mit besonderem Blick auf das Wohl und die Entwicklungsbedürfnisse des Kindes. Sorgfalt und Objektivität zeigen sich für uns im gesamten Verfahren: in einer transparenten Methodik, einer nachvollziehbaren Herleitung der Ergebnisse und einer klaren Trennung zwischen erhobenen Informationen, Beobachtungen und fachlichen Schlussfolgerungen.

Fragestellungen

Persönlicher Verkehr

Wenn die Gestaltung des Kontaktes zwischen einem Kind und einem Elternteil strittig oder unklar ist, betrachten wir die individuellen Bedürfnisse des Kindes, seine Beziehungen und Bindungen sowie die familiäre Gesamtsituation.

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Kontakte gestaltet werden können, sodass sie dem Kindeswohl entsprechen und im Alltag langfristig tragfähig sind.

Obhut und Lebensmittelpunkt

Bei Fragen zur Betreuung und zum zukünftigen Lebensmittelpunkt betrachten wir die Lebenssituation bei beiden Elternteilen, die Beziehungen und Bindungen des Kindes, seine Entwicklungsbedürfnisse und - entsprechend Alter und Entwicklungsstand - auch seine eigene Perspektive.

Ziel ist eine fachlich begründete Einschätzung dazu, welche Regelung die weitere Entwicklung des Kindes bestmöglich unterstützt.

Erziehungsfähigkeit

Bei Fragestellungen zur Erziehungsfähigkeit betrachten wir sowohl allgemeine elterliche Kompetenzen als auch die Fähigkeit der Eltern, auf die konkreten Bedürfnisse dieses Kindes einzugehen.

Dabei werden nicht nur mögliche Belastungen betrachtet. Ebenso relevant sind vorhandene Ressourcen, Beziehungen, Veränderungsmöglichkeiten und die Frage, ob und unter welchen Bedingungen zusätzliche Unterstützung zu einer Stabilisierung beitragen kann.

Rückplatzierung

Wenn eine Rückkehr eines Kindes in seine Herkunftsfamilie geprüft wird, betrachten wir, welche Veränderungen seit der Fremdplatzierung stattgefunden haben, wie tragfähig diese Veränderungen sind und welche Bedingungen für eine Rückkehr erfüllt sein müssen.

Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob eine Rückplatzierung grundsätzlich möglich ist, sondern auch darum, welche Unterstützung und Rahmenbedingungen notwendig wären, damit sie langfristig dem Kindeswohl entspricht.

Unser Ansatz

Verstehen, bevor beurteilt wird

Familienrechtliche Fragestellungen lassen sich selten durch die isolierte Betrachtung einzelner Personen oder Ereignisse beantworten. Deshalb beziehen wir die individuellen Perspektiven der Beteiligten ebenso ein wie Beziehungen, Bindungen, familiäre Dynamiken, Ressourcen und Belastungen.

Unser systemischer Blick ergänzt dabei die wissenschaftliche Begutachtung. Er hilft, Verhalten im jeweiligen Kontext zu verstehen und unterschiedliche Perspektiven einzuordnen, ohne die notwendige Neutralität und Ergebnisoffenheit des Begutachtungsprozesses aufzugeben.

Wo es möglich ist und dem Kindeswohl nicht widerspricht, kann im Rahmen der Begutachtung auch auf einvernehmliche Lösungen hingewirkt werden. Eine von den Beteiligten mitgetragene Regelung kann langfristig tragfähiger sein als eine ausschliesslich von aussen vorgegebene Lösung. Die unabhängige Beantwortung der Gutachtenfrage bleibt dabei jederzeit gewährleistet.

Qualitätssicherung

Wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar

Unsere Begutachtung orientiert sich an anerkannten fachlichen und wissenschaftlichen Standards familienrechtlicher Begutachtung.

Transparente Herleitung

Fragestellung, Vorgehen und herangezogene Informationsquellen werden transparent dargestellt. Die fachlichen Schlussfolgerungen werden so hergeleitet, dass nachvollziehbar bleibt, auf welcher Grundlage eine Einschätzung entstanden ist.

Vier-Augen-Prinzip

Vor Abgabe erfolgt eine zusätzliche fachliche Prüfung im Vier-Augen-Prinzip.

Trennung der Rollen

Begutachtung und Begleitung werden dabei klar voneinander getrennt. Eine Fachperson, die eine Familie im Rahmen einer laufenden Unterstützung begleitet, übernimmt nicht gleichzeitig deren Begutachtung.

Transparenz gegenüber den Beteiligten

Transparenz gilt auch gegenüber den beteiligten Familien: Eltern und Kinder werden ihrem Alter und ihrer Rolle entsprechend darüber informiert, welchen Auftrag wir haben, wie Informationen verwendet werden und wo die Grenzen unseres Auftrags liegen.

Gutachten oder sozialpädagogische Abklärung?

Nicht jede Fragestellung benötigt ein familienpsychologisches Gutachten.

Eine sozialpädagogische Abklärung erfasst die Lebenssituation einer Familie im Alltag und mündet in eine fachliche Einschätzung mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Ein familienpsychologisches Gutachten beantwortet dagegen eine konkrete gerichtlich oder behördlich formulierte Fragestellung, folgt einer transparent dargestellten Methodik und muss in seiner Herleitung im Verfahren nachvollziehbar und überprüfbar sein.

Welches Instrument zur jeweiligen Fragestellung passt, klären wir gerne vor der Auftragserteilung gemeinsam mit Ihnen.

Gutachten anfragen

Sie möchten eine Begutachtung anfragen oder vorab klären, ob eine Fragestellung im Rahmen eines familienpsychologischen Gutachtens bearbeitet werden kann? Gerne besprechen wir mit Ihnen Auftrag, Fragestellung und Rahmenbedingungen.

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